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Schulpflicht mit Mundschutzpflicht

Es gibt im Moment tatsächlich Kinder, die sich darauf freuen, wieder in die Schule zu dürfen. Doch leider wird diese Freude durch die Tatsache getrübt, dass ab sofort – zumindest in Bayern – eine Mundschutzpflicht besteht. Wie diese abläuft und welche Vorschriften es gibt, verraten wir jetzt.

Welcher Mundschutz darf es sein?

Zum Glück gilt auch in der Schule, dass sich jeder seinen Mundschutz selbst aussuchen darf. Somit könnte die Wahl auf eine FFP2 oder FFP3 Maske mit Ventil treffen, wenn der Schüler an Asthma leidet. Es kann aber genauso gut eine lustige Maske mit Motiv werden, die selbst gebastelt wurde. Auf alle Fälle wird es ab sofort in der Schule bunt ablaufen, wenn jeder Schüler seinen eigenen Mundschutz mitbringt. Diese Behelfsmasken können entweder schwarz sein oder wie bereits erwähnt, ein lustiges Motiv oder gar einen Schriftzug tragen. Diese Tatsache wird wahrscheinlich den Ärger über den Mundschutzpflicht etwas verringern. Zudem gilt, dass während des Unterrichts die Maske nicht getragen werden muss. Lediglich beim Eintreten in die Schule bis zum Platz im Klassenzimmer und wenn jemand die Toilette aufsuchen muss, gilt die Maskenpflicht. Nachdem einige Schulen dazu übergehen, die Pausen im Klassenzimmer durchzuführen, muss auch dann kein Mundschutz getragen werden. Ansonsten wäre das Essen etwas schwierig durchzuführen.

Gilt die Mundschutzpflicht an Schulen in ganz Deutschland?

Ob die Maskenpflicht in der Schule in jedem Bundesland gilt, können wir nicht beantworten. Hier sollte jeder nachfragen, wie es in seinem Bundesland aussieht. Das liegt auch daran, dass sich die Bestimmungen jederzeit wieder ändern können, falls sich die Fallzahlen ändern. Daher sollte sich jeder des Öfteren informieren, wie die Bestimmung der eigenen Schule lauten. Eventuell gibt es auch hier Unterschiede. Ferner bieten viele Schulen eine Mittagsbetreuung, einen Hort an. Auch hier sollte man sich informieren, ob ein Mundschutz getragen werden muss. Eine weitere Frage stellt sich natürlich, wie es aussieht, falls die Pause doch auf dem Pausenhof stattfinden darf. Denn eigentlich gilt eine Maskenpflicht ja nur in geschlossenen Räumen.

Was jedoch auf jeden Fall wie bei der generellen Mundschutzpflicht gilt: Den Mundschutz nur am Gummiband anfassen und nicht die Maske selbst. Zudem muss die Maske öfter gewaschen werden – am besten wäre es, die Kinder wechseln die Masken täglich.

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Bildquelle: holt/pixabay