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So läuft der Friseurbesuch in Coronazeiten ab

So sehr sich die Friseursalons darauf freuen, endlich wieder arbeiten zu dürfen, so viel Umstände bringt diese Situation mit sich. Denn hier gilt neuerdings aufgrund des Coronavirus die gleiche Mundschutzpflicht wie beim Einkaufen. Wie diese Vorschrift detailliert anzuwenden ist, stellen wir jetzt vor:

Mundschutz für alle?

Nicht nur der Friseur selbst muss den Mundschutz tragen, diese Vorschrift gilt auch für die Kunden. Aber: Die Kunden sitzen zum Glück nicht allzu lange im Salon, falls sie nicht eine Dauerwelle bekommen. Schlimmer ist diese Situation eindeutig für den Friseur, da dieser mehr als acht Stunden im Salon steht und unentwegt die Maske tragen muss. Denn die Bestimmung sagt deutlich aus, dass immer dann eine Mund-Nasen-Abdeckung getragen werden muss, wenn kein Mindestabstand von 1,5Metern eingehalten werden kann.

Doch wie läuft das beim Waschen und Schneiden ab? Definitiv sollte der Kunde keinen Mundschutz tragen, der hinter dem Kopf zusammengebunden wird. Dieser stört sowohl beim Waschen als auch beim Schneiden. Daher: Bitte immer eine Atemschutzmaske mit Gummibändern verwenden, die hinter dem Ohr zum Liegen kommen. Diese können notfalls auch abgenommen werden, wobei die Maske dann so vor den Mund und die Nase gehalten werden muss.

Welche weiteren Vorschriften gibt es für einen Friseursalon?

Obwohl ein Mundschutz getragen wird, dürfen gesichtsnahe Tätigkeiten nicht ausgeführt werden. Zu diesen zählt die Bartpflege, Wimpernpflege und die Pediküre und Maniküre. All dies geht auch nicht mit Maske. Zudem gilt, dass jetzt immer alle Haare im Salon gewaschen werden müssen. Das sonst so günstige Trockenschneiden darf nicht mehr angeboten werden. Dies führt dazu, dass sich die Friseurkosten um ein paar Euros erhöhen.

Woran sich eventuell die Kunden stören könnten: Jeder muss nun seinen Namen und weitere Kontaktdaten hinterlassen. Dies dient dem Zweck, dass im Falle eines Infizierten alle Kontaktpersonen ausfindig gemacht werden können.

Unser Tipp an dieser Stelle: Erkundigen Sie sich, wie die Vorschriften in Ihrem Bundesland lauten. Die Bundesländer dürfen ja eigene Vorschriften kreieren und vielleicht haben Sie Glück, dass Sie keine Maske tragen müssen. Und für den Friseur gilt, dass er sich für eine Atemschutzmaske mit Ventil entscheiden sollte, um auch wirklich ausreichend Luft zu bekommen.

Aber trotz allem könnte ein Friseursalon dieser Situation etwas Gutes abgewinnen: Entscheiden Sie sich für eine Maske mit Aufschrift. Damit können Ihre Mitarbeiter in ihrer Pause Werbung betreiben, wenn Sie schnell zum Bäcker nebenan gehen. Wir bieten Masken mit Logodruck im B2B Bereich an!