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Neue Maskenpflicht gilt ab Oktober

FFP2 CN farbige Masken bedrucken

Nun ist es wieder so weit und ab dem ersten Oktober dürfen wir wieder eine FFP2-Maske tragen. Viele mögen darüber verwundert sein, da die Vorankündigungen mehr oder weniger undurchsichtig waren. Deshalb möchten wir nun über den aktuellen Stand informieren.

Wann muss eine FFP2 Maske getragen werden?

Die Ankündigungen der neuen Corona-Maßnahmen gestalteten sich teilweise sehr undurchsichtig. Einerseits wurden ein paar Beispiele angeführt, wann wieder eine Maske getragen werden muss. Auf der anderen Seite wurde all dies im Zusammenhang mit steigenden Infektionen angekündigt. Deshalb kommt es nun teilweise überraschend, dass nicht nur in Arztpraxen, sondern auch in vielen Therapiepraxen auf die neue FFP2-Maskenpflicht ab Oktober hingewiesen wird. So muss jeder auch in einer Ergotherapie-Praxis und in einer Krankengymnastik-Praxis eine FFP2-Maske tragen. Das gilt natürlich für die gesamte Dauer des Aufenthalts, also auch während der Therapie.

Des Weiteren gilt nach wie vor in einer Arztpraxis und in einem Pflegeheim die FFP2-Maskenpflicht.

Bus und Bahn nur mit Maske betreten

Hier eine kleine Erinnerung an alle, die oft mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Es muss weiterhin in Bus und Bahn eine Maske getragen werden, in einem Flugzeug jedoch nicht. Das muss man zwar jetzt nicht verstehen, nachdem es in einem Flugzeug genauso eng ist wie in der Bahn. Hinzu kommt, dass die Züge durchgehend eine Durchlüftung durchführen, bei der die Luft nach außen abgeführt wird. Hierdurch verringert sich erheblich das Ansteckungsrisiko.

Nachdem wir die neuen Maßnahmen akzeptieren müssen, bleibt nichts anders übrig, als sich wieder mit Masken einzudecken. Sie als Unternehmer haben deshalb weiterhin die Chance, bei uns bedruckte FFP2- und OP-Masken zu bestellen. Stellen Sie diese Ihren Kunden und Mitarbeitern zur Verfügung. Sie werden Ihnen dafür dankbar sein. Sie hingegen profitieren von einer sehr günstigen Werbung.